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BayObLG, 05.10.1990 - BReg. 1a Z 42/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Anordnung einer Erbscheinseinziehung; Mehrdeutigkeit eines Testaments; Bezeichnung als "Erbe" in Testament und dessen Bedeutung; Berücksichtigung außerhalb der Testamentsurkunde liegender und bei der Errichtung des Testaments nicht vorhersehbare ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 08.03.1990 - 94 VI 9601/84
- LG München I, 31.05.1990 - 16 T 6378/90
- BayObLG, 05.10.1990 - BReg. 1a Z 42/90
Papierfundstellen
- Rpfleger 1991, 5
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus BayObLG, 05.10.1990 - BReg. 1a Z 42/90
Auch muß die vom Landgericht angenommene Zuwendung nach Vermögensgruppen (vgl. Palandt/Edenhofer § 2087 Anm. 2 a), die sich auf Grundstücke bezieht, nicht notwendig mehrere Grundstücke umfassen (vgl. z. B. BGH FamRZ 1972, 561/562). - BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Auszug aus BayObLG, 05.10.1990 - BReg. 1a Z 42/90
Das wäre dann der Fall, wenn nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt sind, die Auslegung nach den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung nicht möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln nicht in Einklang steht oder dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments widerspräche (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 m.w.Nachw.).